Erschließungsbeiträge nach dem KAG

Anbei finden Sie die jeweiligen Übersichten über Straßen, die aufgrund der derzeitigen Gesetzes- und Rechtslage bzw. den aktuellen Prüfungserkenntnissen beitragsrechtlich abgewickelt oder noch nicht abgewickelt sind.

Wann dies erfolgt und von den Grundstückseigentümern/Erbbauberechtigten Erschließungsbeiträge erhoben werden, ist heute noch nicht absehbar.

Die Übersichten dienen der Information. Rechtsansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden.

Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter beitraege(at)badherrenalb.de.