Kinderbetreuung

In Bad Herrenalb mit seinen Höhendörfern gibt es drei Kindertageseinrichtungen mit unterschiedlichen Betreuungsangeboten.

Für alle Kindertageseinrichtungen gibt es die gemeinsame digitale Kita-Vormerkung über das Portal Little Bird in der Sie Ihr Kind für einen Platz in einer Krippe oder Kindertagesstätte vormerken können.

So funktioniert das neue Elternportal

Eltern erreichen das neue Portal unter der Internetadresse https://portal.little-bird.de/Bad-Herrenalb. Sie können hier unter anderem angeben, ab wann sie einen Kindergartenplatz wünschen oder welche Öffnungszeiten für sie wichtig sind. Jeder Kindergarten informiert auf einer Profilseite über sein Angebot. Die Anfrage für einen Kindergartenplatz kann direkt online gestartet werden. Aus Datenschutzgründen ist dafür die einmalige Registrierung für das Elternportal erforderlich.

Faire Platzvergabe

Auch die Platzvergabe erfolgt über die digitale Lösung, die das Berliner Unternehmen LITTLE BIRD für Bad Herrenalb umgesetzt hat. Für eine faire und nachvollziehbare Platzvergabe setzt Bad Herrenalb auf ein Ranking- bzw. Punkte-System mit einheitlichen Kriterien. Eltern können je Kind bis zu drei Anfragen gleichzeitig stellen. Ein Kind kann frühestens 36 Monate vor Betreuungsbeginn angemeldet werden. Das Kind muss bereits geboren sein. Die Vergabekriterien der Kindergarten Plätze finden Sie unten auf dieser Seite als PDF.

Die Anmeldung muss bis zum 15. Februar des jeweiligen Kalenderjahres erfolgen. Notwendige Bescheinigungen müssen innerhalb von drei Wochen eingereicht werden und auch bis zum 15. Februar vorliegen.

Für das Kindergartenjahr 2024/25 ist der Stichtag für Kita-Vormerkungen der  15. Februar 2024.
 
Dieser Stichtag gilt für gewünschte Aufnahmen zwischen dem 01.09.2024 und dem 31.12.2024. Vormerkungen für gewünschte Aufnahmen außerhalb dieses Zeitraumes müssen nicht bis zum Stichtag angelegt werden. Um den Rechtsanspruch geltend zu machen, muss die Kita-Vormerkung mindestens 6 Monate vor einer gewünschten Aufnahme erfolgen.

Platzvergabekriterien (Punkte)

1. Berufstätigkeit

  • Beide Sorgeberechtigten voll berufstätig (10 Punkte)
  • Ein Sorgeberechtigter Vollzeit (5 Punkte), ein Sorgeberechtigter Teilzeit (1-4 Punkte, je nach Umfang der Berufstätigkeit; bis 8 Stunden 1 Punkt, bis zu 16 Stunden 2 Punkte, bis zu 24 Stunden 3 Punkte, bis zu 32 Sunden 4 Punkte)
  • Alleinerziehend und voll berufstätig (10 Punkte)
  • Alleinerziehend und Teilzeit berufstätig (6-10 Punkte, je nach Umfang der Berufstätigkeit; bis 8 Stunden 6 Punkt, bis zu 16 Stunden 7 Punkte, bis zu 24 Stunden 8 Punkte, bis zu 32 Sunden 9 Punkte)
  • Ausbildung/Schule/Studium/Sprachkurs/Integrationskurs/… ist gleichwertig mit einer Vollzeitanstellung

2. Geschwister

  • Geschwisterkind wird bereits in der gleichen Kindertageseinrichtung betreut (3 Punkte)

3. Alter des Kindes zum Zeitpunkt der Aufnahme

  • Kind älter als 4 Jahre (2 Punkte) 
  • Kind älter als 5 Jahre (4 Punkte)

4. Sonstiges

  • Kind hat besonderen erzieherischen und sozialpädagogischen Bedarf (5 Punkte, wenn alle notwendigen Dokumente – Hilfeplan – vorliegen) In Zweifelsfällen entscheidet der Träger gemeinsam mit der geschäftsführenden Einrichtungsleitung über die Vergabe der Plätze.

Anmeldung zum Kindergarten

8 Kleinkindbetreuungen: