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Bundestagswahl am 23.02.2025: Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung).

Bekanntmachung der Gemeindebehörde

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025