Ein modernes Gebäude mit flachem Dach steht vor einem bewaldeten Hügel mit Felsformationen, umgeben von einer grünen Wiese und Gehwegen.
© Ein modernes Gebäude mit flachem Dach steht vor einem bewaldeten Hügel mit Felsformationen, umgeben von einer grünen Wiese und Gehwegen.
Stadt Bad Herrenalb / Christian Siebje

Stellungnahme der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung zum weiteren Vorgehen in Sachen Therme

Bürgerbeteiligung

Zusammenfassung: Bürgerbeteiligung ist vor einer möglichen Abstimmung zum weiteren Vorgehen in Sache Therme zwingend erforderlich.

Begründung: Ziel der Vorgehensweise(n) muss es sein, dass ein möglicher neuer Beschluss zur Therme von einer breiten Mehrheit der Bevölkerung akzeptiert werden kann und werden wird. Hierbei muss ein mehrheitlich (direkt oder indirekt) getragener Konsens bezüglich der Bereitschaft die Folgen einer weiteren Sanierung oder auch die Folgen eines Abbruchs der Sanierung hergestellt werden. 

Bemerkung: Die Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung fordert ausdrücklich keine neue Beschlussfassung in der angestrebten Art und Weise zur Therme, sie sieht die Beteiligung der Bürgerschaft im Falle einer Beschlussfassung aber entsprechen der Satzung "Bürgerbeteiligung" als unabdingbar an.

1. These: Eine Entscheidung über die Weiterführung der Sanierung der Therme kann nur unter Berücksichtigung aller wesentlichen Aspekte und Sichten, welche öffentlich transparent darzulegen sind erfolgen. 

Begründung: Die Fokussierung auf eine spezielle Sicht (z.B. Tourismus oder auch unmittelbare Kosten), wird der strategischen Bedeutung nicht gerecht. Es müssen neben den Zahlen, Daten, Fakten, die aus wirtschaftlicher Sicht vorrangig durch die Stadtwerke zur Verfügung gestellt werden müssen, auch strategische Implikationen im Sinne von z.B. Kosten, die sowohl unmittelbar als auch mittelbar (Opportunitätskosten) bei einem Wegfall der Therme entstehen würde zumindest szenarisch beleuchtet werden. Auch müssen die Verlinkungen zwischen Therme und Freibad sauber dargestellt werden. Weitere zentrale Fragestellung: Was kostet der Nicht-Weiterbetrieb? Wie könnten alternative Nutzungsmöglichkeiten des Thermengebäudes aussehen? Auch dafür wären Kosten zentraler Betrachtungsgegenstand.

Zentrale zu klärende Fragestellungen wären (Auszug): Welche Auswirkungen sind durch Weiterführung der Revitalisierung und Betrieb der Therme bzw. alternativ dem Stopp der Revitalisierung und Schließung der Therme hinsichtlich verschiedener Aspekte (z.B. Verlusterwartung, Haushaltslage, Gegenfinanzierung durch Steuern/Abgaben/Benutzungsgebühren, Gästeaufkommen, Tourismusmarketing, Beschäftigungsverhältnisse, Lage der GmbH, …) realistisch zu erwarten und welche signifikanten Risiken in diesen Bewertungen können identifiziert und quantifiziert werden?

Nebenbemerkung: Das Fehlen der (Entwicklungs-)Strategie und der Strategiefähigkeit dieser Gemeinde ist jetzt ein deutliches Problem. Gleichzeitig könnte mit diesem Entscheid die Strategiefähigkeit eventuell verbessert werden (Chance das zeitnah nachzuholen), wenn die Entscheidung auf transparenten Informationen und verantwortungsbewusst geführten Auswertungen beruht.

Vorgeschlagene Vorgehensweise: Umfassende Präsentation strategischer, wirtschaftlicher, technischer, ökologischer und weiteren Aspekten der Thermensanierung und des weiteren Betriebs im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung (Einwohnerversammlung). Szenarische Darstellungen der Folgen des „Weiter-Betriebs“ und des „Nicht-Weiter-Betriebs“ durch Stadtwerke und Bürgermeister / Planungsbüro / etc. Zeit und Gelegenheit für informative Beiträge und Stellungnahmen aus der Bürgerschaft und weiterer Stakeholder. Zeit für Diskussion und Hinterfragung der Präsentierten und angesprochenen Themenbereiche.
Moderationsmöglichkeit: Sascha Ott

Bemerkung: Eine vollständige Umwandlung der GR Sitzung vom 22.01.2025 in eine Informationsveranstaltung ist nicht zielführend, wenn ein Bürgerentscheid im Sinne von 3. durchgeführt werden soll. Damit können weitere Verzögerungen durch einen parallelen Bürgerentscheid zur Bundestagswahl minimiert werden

2. These: Stimmungsbild aus Bürgerschaft wäre für Entscheidung GR hilfreich: Gerade aus Reihen des GR wurde mehrfach der Wunsch nach einem möglichst repräsentativen Stimmungsbild aus der Bürgerschaft gefragt. Eine repräsentative Umfrage ist technisch im Zeitfenster grundsätzlich machbar – setzt aber die Bereitstellung der oben bereits adressierten Informationen voraus. Eine repräsentative Umfrage oder Vollerhebung ist nicht wirksam umsetzbar.

Begründung: Ohne Informationsbereitstellung und Diskussion der verschiedenen Sichten und Aspekte ist eine Umfrage als nicht zielführend zu bewerten. Damit würden nur weitere emotionale Aspekte bzw. nicht sachliche Diskussionen weiter verstärkt werden, welche einer breiten Akzeptanz entgegen stehen.
Eine weitere Herausforderung stellt der Aufwand zur Sicherstellung einer repräsentativen Erhebung oder einer vollständigen Befragung dar. Letzteres käme bezogen auf den Aufwand dem Aufwand, der durch einen Bürgerentscheid zu erwarten wäre sehr nahe.

Vorgehensweise: Koordinierungsstelle kann sich bei einer entsprechenden Entscheidung des GR in Abstimmung mit Stadtverwaltung, und Vertretern aus Gemeinderat und Bürgerschaft um die Einrichtung einer entsprechenden Onlineabstimmungsplattform kümmern. Voraussetzung: Informationslage ist entsprechend Punkt 1 VORHER gegeben und dialogisch aufbereitet worden und es gibt ein Verfahren zur Sicherstellung des repräsentativen Charakters der Umfrage (dieses Stellt Koordinierungsstelle nicht bereit). 

3. These: Nach einer Bürgerbeteiligung durch Informationsveranstaltung und ggf. repräsentativer Umfrage steht es im Ermessen des GR, das richtige Format einer Entscheidung zu bestimmen. Ein Bürgerentscheid durch Beschluss gemäß § 21 Abs. 1 GemO hat das Potenzial, bei entsprechend guter Vorbereitung und Beschlussformulierung, eine bestmögliche Akzeptanz der Entscheidung zu erreichen. Ein direkter Gemeinderatsbeschluss führt zu einem schnelleren Abschluss, der bei guter Vorlage aus den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung, einer verantwortungsvoll geführten Debatte unter Hinzuziehung der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung und einer idealerweise großen Mehrheit in der Beschlussfassung ebenfalls breite bürgerschaftliche Akzeptanz erhalten dürfte.

Begründung: Die Entscheidungshoheit des Gemeinderats wird durch die breite Bürgerbeteiligung und eine umfassende Informationsaufbereitung gestärkt. Die Bedeutung dieser anstehenden Entscheidung hinsichtlich der Therme stellt sicherlich die Frage auf, ob ein Bürgerentscheid hier nicht das geeignete Entscheidungsformat sein könnte, da der GR seine Entscheidungsgewalt in die Hände der Bürgerschaft tatsächlich legen kann. Ein solcher freier Bürgerentscheid durch Votum des Gemeinderats ist nach unserer Auffassung ein sachlich gut begründeter und hinreichend objektiver Vorgang, der der Bedeutung der Angelegenheit vollumfänglich gerecht werden kann.

Vorgehensweise: Terminierung einer Beratung und Beschlussfassung durch adäquat aufbereitete Vorlage aus Bürgerbeteiligungsmaßnahmen. Vorschlag zweier alternativer Beschlussempfehlungen: a) Entscheidung zu einem Bürgerentscheid nach § 21 Abs. 1 GemO mit der Festlegung, dass dessen Vorbereitung gemeinschaftlich durch Verwaltung, Gemeinderat und Koordinierungsstelle erfolgen soll; b) Beschluss des Gemeinderats direkt auf der Basis der Sachargumente der Debatte (durch jeweilige konkrete Beschlussanträge auf Basis breiter Informationslage, dazu gehört die Diskussion der Sachargumente und Sichten mit der Bürgerschaft und betroffenen Stakeholdern im Vorfeld.